Bremen

Erste Verordnung zur Änderung der Auswahl-, Vergabe- und Kapazitätsverordnung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an öffentlichen Schulen

Ausfertigungsdatum:
27.01.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 7
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
47 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 27. Januar 2023 Nr. 7 Erste Verordnung zur Änderung der Auswahl-, Vergabe- und Kapazitätsverordnung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an öffentlichen Schulen Vom 25. Januar 2023 Aufgrund des § 10 Nummer 1 und 3 des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes vom 21. Februar 1977 (Brem.GBl. S. 111 — 2040-i-2), das zuletzt durch das Gesetz vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 226) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Die Auswahl-, Vergabe- und Kapazitätsverordnung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an öffentlichen Schulen vom 13. Oktober 2016 (Brem.GBl. S. 636 — 2040-i-3) verkündet worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Nachrückverfahren (1) Ausbildungsplätze, die von Bewerberinnen und Bewerbern, die sich gemäß § 3 fristgerecht beworben haben, im Auswahlverfahren nicht in Anspruch genom- men werden, werden im Wege eines Nachrückverfahrens vergeben. (2) Können auch im Nachrückverfahren nicht alle Ausbildungsplätze besetzt werden, werden die verbliebenen Ausbildungsplätze an geeignete Bewerbe- rinnen und Bewerber vergeben, die ihre Bewerbung erst nach dem Bewerbungs- stichtag vervollständigt oder abgegeben haben.“ 2. In § 13 wird die Angabe „1. Februar 2017“ durch die Angabe „1. Februar 2023“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 25. Januar 2023 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.