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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 27. Januar 2023 Nr. 7
Erste Verordnung zur Änderung der Auswahl-, Vergabe- und
Kapazitätsverordnung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter
an öffentlichen Schulen
Vom 25. Januar 2023
Aufgrund des § 10 Nummer 1 und 3 des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes
vom 21. Februar 1977 (Brem.GBl. S. 111 — 2040-i-2), das zuletzt durch das Gesetz
vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 226) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Auswahl-, Vergabe- und Kapazitätsverordnung zum Vorbereitungsdienst für
Lehrämter an öffentlichen Schulen vom 13. Oktober 2016 (Brem.GBl. S. 636 —
2040-i-3) verkündet worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 12 wird wie folgt gefasst:
„§ 12
Nachrückverfahren
(1) Ausbildungsplätze, die von Bewerberinnen und Bewerbern, die sich gemäß
§ 3 fristgerecht beworben haben, im Auswahlverfahren nicht in Anspruch genom-
men werden, werden im Wege eines Nachrückverfahrens vergeben.
(2) Können auch im Nachrückverfahren nicht alle Ausbildungsplätze besetzt
werden, werden die verbliebenen Ausbildungsplätze an geeignete Bewerbe-
rinnen und Bewerber vergeben, die ihre Bewerbung erst nach dem Bewerbungs-
stichtag vervollständigt oder abgegeben haben.“
2. In § 13 wird die Angabe „1. Februar 2017“ durch die Angabe „1. Februar 2023“
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 25. Januar 2023
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen