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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2014 Verkündet am 17. April 2014 Nr. 50
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs
der Freien Hansestadt Bremen
Vom 8. April 2014
In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur
Ausweitung des Wahlrechts
St 1/13
Antragstellerin:
Die Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen (Landtag)
Mitwirkungsberechtigter:
Der Senator für Justiz und Verfassung
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 24. März 2014
folgendes Urteil verkündet:
„Der am 24. Januar 2013 in erster Lesung beschlossene Gesetzentwurf zur
Ausweitung des Wahlrechts ist mit der Bremischen Landesverfassung nicht
vereinbar.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Beschlossen, Bremen, den 8. April 2014
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen