Bremen

Entscheidung Staatsgerichtshof

Ausfertigungsdatum:
16.04.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 50 Entscheidung Staatsgerichtshof
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
253 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2014 Verkündet am 17. April 2014 Nr. 50 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen Vom 8. April 2014 In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung des Wahlrechts St 1/13 Antragstellerin: Die Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen (Landtag) Mitwirkungsberechtigter: Der Senator für Justiz und Verfassung hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 24. März 2014 folgendes Urteil verkündet: „Der am 24. Januar 2013 in erster Lesung beschlossene Gesetzentwurf zur Ausweitung des Wahlrechts ist mit der Bremischen Landesverfassung nicht vereinbar.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Beschlossen, Bremen, den 8. April 2014 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.