Bremen

Elftes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung)

Ausfertigungsdatum:
01.10.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 100
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
946 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 1. Oktober 2020 Nr. 100 Elftes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) Vom 24. September 2020 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten- ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 702) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenziffern 3 bis 400 werden wie folgt gefasst: „Euro je Einsatz 3 Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal einschließlich aller Leistungen der medizinischen Erstversorgung) 300 Pauschalgebühr 642,00 4 Rettungsdienst (Notfall- und Krankentransport) 400 Notfallrettung Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes einschließlich der stadtbremischen Häfen und des AMEOS Klinikums Seepark, Geestland 456,00“ Nr. 100 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Oktober 2020 947 2. Die Gebührenziffern 501 bis 502 werden wie folgt gefasst: „501 Türöffnung 82,00 502 Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen 151,00“ 3. Die Gebührenziffer 504 wird wie folgt gefasst: „504 Fehlalarmierung durch eine automatische Meldeanlage oder bei einem Einsatz aufgrund § 59 Absatz 2 BremHilfeG 387,00“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Bremerhaven, den 24. September 2020 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.