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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 1. Oktober 2020 Nr. 100
Elftes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven
(Feuerwehrkostenordnung)
Vom 24. September 2020
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm-
lung beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten-
ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz
vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 702) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie
folgt geändert:
1. Die Gebührenziffern 3 bis 400 werden wie folgt gefasst:
„Euro je
Einsatz
3 Rettungsdienst
(Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal
einschließlich aller Leistungen der medizinischen
Erstversorgung)
300 Pauschalgebühr 642,00
4 Rettungsdienst
(Notfall- und Krankentransport)
400 Notfallrettung
Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes
einschließlich der stadtbremischen Häfen und des AMEOS
Klinikums Seepark, Geestland 456,00“
Nr. 100 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Oktober 2020 947
2. Die Gebührenziffern 501 bis 502 werden wie folgt gefasst:
„501 Türöffnung 82,00
502 Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen 151,00“
3. Die Gebührenziffer 504 wird wie folgt gefasst:
„504 Fehlalarmierung durch eine automatische Meldeanlage
oder bei einem Einsatz aufgrund § 59 Absatz 2 BremHilfeG 387,00“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Bremerhaven, den 24. September 2020
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen