Bremen

Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer

Ausfertigungsdatum:
03.12.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 128
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1026 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 3. Dezember 2024 Nr. 128 Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer Vom 12. November 2024 Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Änderung des Ortsgesetzes über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer § 1 Nummer 1 des Ortsgesetzes über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer vom 2. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 391), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 729) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a wird die Angabe „250 v.H.“ durch die Angabe „0 v.H.“ ersetzt. 2. In Buchstabe b wird die Angabe „695 v.H.“ durch die Angabe „755 v.H.“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bremen, den 12. November 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.