Bremen

Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
09.03.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 32
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
281 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 9. März 2021 Nr. 32 Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen Vom 2. März 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Das Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadt- gemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 914 — 2160-d-5) wird wie folgt geändert: In § 6a werden nach den Worten „Monate April 2020 bis Juli 2020“ die Worte „sowie für die Monate Januar bis März 2021“ eingefügt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 2. März 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.