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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 15. Dezember 2022 Nr. 144
Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes
Vom 13. Dezember 2022
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 117 — 2130-f-5), das zuletzt durch das
Ortsgesetz vom 31. März 2020 (Brem.GBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe „2,54 Euro/m³“ durch die Angabe „2,89 Euro/m³“
ersetzt.
2. In Nummer 2 wird die Angabe „2,21 Euro/m³“ durch die Angabe „2,58 Euro/m³“
ersetzt.
3. In Nummer 3 wird die Angabe „0,79 Euro/m²“ durch die Angabe „0,80 Euro/m²“
ersetzt.
4. In Nummer 4 wird die Angabe „12,02 Euro/m³“ ersetzt durch die Angabe
„13,95 Euro/m³“ ersetzt.
5. In Nummer 5 wird die Angabe „2,21 Euro/m³“ durch die Angabe „2,58 Euro/m³“
ersetzt.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Bremen, den 13. Dezember 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen