Bremen

Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
15.12.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 144
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
880 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 15. Dezember 2022 Nr. 144 Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Entwässerungsgebührenortsgesetzes Vom 13. Dezember 2022 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 § 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes in der Fassung der Bekannt- machung vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 117 — 2130-f-5), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 31. März 2020 (Brem.GBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird die Angabe „2,54 Euro/m³“ durch die Angabe „2,89 Euro/m³“ ersetzt. 2. In Nummer 2 wird die Angabe „2,21 Euro/m³“ durch die Angabe „2,58 Euro/m³“ ersetzt. 3. In Nummer 3 wird die Angabe „0,79 Euro/m²“ durch die Angabe „0,80 Euro/m²“ ersetzt. 4. In Nummer 4 wird die Angabe „12,02 Euro/m³“ ersetzt durch die Angabe „13,95 Euro/m³“ ersetzt. 5. In Nummer 5 wird die Angabe „2,21 Euro/m³“ durch die Angabe „2,58 Euro/m³“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Bremen, den 13. Dezember 2022 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.