Bremen

Drittes Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven

Ausfertigungsdatum:
30.11.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 126
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
792 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 30. November 2022 Nr. 126 Drittes Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven Vom 22. September 2022 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversamm- lung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Orts- gesetz: Artikel 1 Die Verfassung für die Stadt Bremerhaven in der Fassung vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370) wird wie folgt geändert: § 30 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: „(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind am Tage nach erfolgter Ladung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung im Internet bekannt zu machen.“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Bremerhaven, den 22. September 2022 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.