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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 30. März 2022 Nr. 28
Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen
im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise
Vom 29. März 2022
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes
Das Bremische Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai
2007 (Brem.GBl. S. 339 ― 221-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 55 Absatz 3a Satz 4 werden nach der Angabe „2021“ die Wörter „und das
Wintersemester 2021/2022“ eingefügt.
2. In § 62 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 werden nach den Wörtern „besonderer
Umstände“ die Wörter „ sowohl den Rücktritt von Prüfungen und Prüfungs-
leistungen auch ohne Begründung und bis zum Beginn der Prüfung oder der
Ausgabe der Aufgabenstellung als auch“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
(2) Es findet erstmals Anwendung auf das Wintersemester 2021/2022.
Bremen, den 29. März 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen