Bremen

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Ausfertigungsdatum:
18.12.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 130
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Art. 1

Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Das Landesmindestlohngesetz vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 300 ― 2043-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 30. August 2016 (Brem.GBl. S. 509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 8 wird aufgehoben.

2. § 9 wird wie folgt gefasst:

„§ 9

Höhe des Mindestlohns

Die Höhe des Mindestlohns entspricht der jeweils geltenden Höhe des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Verbindung mit der Mindestlohnanpassungsverordnung. Er beträgt jedoch mindestens brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.“

Art. 2

Aufhebung der Verordnung über den Mindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz

Die Verordnung über den Mindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz vom 23. September 2014 (Brem.GBl. S. 403) wird aufgehoben.

Art. 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Bremen, den 12. Dezember 2017

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.