Drittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.2017
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2017 Nr. 130
Eingangsformel
Änderung des Landesmindestlohngesetzes
Das Landesmindestlohngesetz vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 300 ― 2043-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 30. August 2016 (Brem.GBl. S. 509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 8 wird aufgehoben.
2. § 9 wird wie folgt gefasst:
„§ 9
Höhe des Mindestlohns
Die Höhe des Mindestlohns entspricht der jeweils geltenden Höhe des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Verbindung mit der Mindestlohnanpassungsverordnung. Er beträgt jedoch mindestens brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.“
Aufhebung der Verordnung über den Mindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz
Die Verordnung über den Mindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz vom 23. September 2014 (Brem.GBl. S. 403) wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bremen, den 12. Dezember 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.