Bremen

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

Ausfertigungsdatum:
27.12.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 151
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
927 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 27. Dezember 2021 Nr. 151 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Vom 14. Dezember 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten In § 54 Absatz 2 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychi- schen Krankheiten vom 19. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 471―2120-a-2), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1606) geändert worden ist, wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. Dezember 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.