Bremen

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten

Ausfertigungsdatum:
27.12.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 124
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
604 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 27. Dezember 2023 Nr. 124 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten Vom 19. Dezember 2023 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 In § 5 Absatz 2 des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und der Abgabe von Glasflaschen oder Trinkgläsern in bestimmten Gebieten vom 11. April 2017 (Brem.GBl. S. 160), das zuletzt durch das Gesetz vom 20. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1719) geändert worden ist, wird die Angabe „15. Januar 2024“ durch die Angabe „15. Januar 2028“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 19. Dezember 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.