207
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 21. März 2023 Nr. 28
Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung
für die Wahl zu den Delegiertenversammlungen
der Ärzte- und Zahnärztekammer Bremen
Vom 14. Februar 2023
Aufgrund des § 18 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 15. April 2005 (Brem.GBl. S. 149 ― 2122-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 955) geändert worden ist, wird
verordnet:
Artikel 1
§ 15 der Wahlordnung für die Wahl zu den Delegiertenversammlungen der Ärzte-
und Zahnärztekammer Bremen vom 2. Juni 1987 (Brem.GBl. S. 187 ― 2122-b-3),
die zuletzt durch die Verordnung vom 16. April 2015 (Brem.ABl. S. 463) geändert
worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 15
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Der Wahlleiter macht die zugelassenen Wahlvorschläge in der in § 14 Absatz 2
genannten Reihenfolge mit den dort festgestellten Angaben spätestens am 10. Tag
vor dem Wahltag bekannt. Anstelle der Wohnungsanschrift ist die Gemeinde und bei
Bewerbern mit Anschrift im Land Bremen der Stadtteil oder bei Ortsteilen ohne Stadt-
teilzugehörigkeit der Ortsteil, dem die Wohnungsanschrift zugehört, anzugeben und
der Bezeichnung der Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven mit einem Binde-
strich anzuhängen.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 14. Februar 2023
Die Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen