Bremen

Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl zu den Delegiertenversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammer Bremen

Ausfertigungsdatum:
21.03.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 28
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
207 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 21. März 2023 Nr. 28 Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Wahl zu den Delegiertenversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammer Bremen Vom 14. Februar 2023 Aufgrund des § 18 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2005 (Brem.GBl. S. 149 ― 2122-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 955) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 § 15 der Wahlordnung für die Wahl zu den Delegiertenversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammer Bremen vom 2. Juni 1987 (Brem.GBl. S. 187 ― 2122-b-3), die zuletzt durch die Verordnung vom 16. April 2015 (Brem.ABl. S. 463) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 15 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Der Wahlleiter macht die zugelassenen Wahlvorschläge in der in § 14 Absatz 2 genannten Reihenfolge mit den dort festgestellten Angaben spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag bekannt. Anstelle der Wohnungsanschrift ist die Gemeinde und bei Bewerbern mit Anschrift im Land Bremen der Stadtteil oder bei Ortsteilen ohne Stadt- teilzugehörigkeit der Ortsteil, dem die Wohnungsanschrift zugehört, anzugeben und der Bezeichnung der Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven mit einem Binde- strich anzuhängen.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. Februar 2023 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.