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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 26. März 2021 Nr. 37
Dritte Verordnung zur Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung
zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Vom 25. März 2021
Auf Grund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000
(BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020
(BGBl. I S. 3136) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Satz 1 der Verordnung
über die zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz vom 11. Septem-
ber 2018 (Brem.GBl. S. 425 — 2126-e-1), die durch Verordnung vom 12. Mai 2020
(Brem.GBl. S. 292) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Vierundzwanzigste Coronaverordnung vom 11. Februar 2021 (Brem.GBl.
S. 117), die zuletzt durch Verordnung vom 5. März 2021 (Brem.GBl. S. 275) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Nummer 2 werden nach den Wörtern „(Angehörige des eigenen
Hausstandes)“ die Wörter „; Paare gelten als Angehörige eines Hausstandes,
auch wenn sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben“ angefügt.
2. In § 4 Absatz 2 wird die Angabe „28. März 2021“ durch die Angabe „18. April
2021“ ersetzt.
3. § 22a Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
b) In Nummer 4 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
c) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. ergänzend zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 auch in sonstigen Fahrzeugen für
Mitfahrerinnen und Mitfahrer eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung besteht, soweit die mitfahrenden Personen nicht dem Haus-
stand des Fahrers angehören.“
4. In § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b werden nach dem Wort „außerhalb“ die
Wörter „der eigenen Wohnung nebst dem umfriedeten Besitztum mit Personen“
eingefügt und das Wort „Aller“ durch das Wort „Alter“ ersetzt.
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5. In § 25 Absatz 2 wird die Angabe „28. März 2021“ durch die Angabe „19. April
2021“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 25. März 2021
Die Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen