Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2023
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2023 Nr. 117
Eingangsformel
Die Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 —
9223-b-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. Dezember 2022 (Brem.GBl. S. 1025) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel in der Stadtgemeinde Bremen werden gesonderte Gebühren erhoben.“
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt.
b) Absatz 4 wird aufgehoben.
3. Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt:
„§ 3
Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in der Stadtgemeinde Bremen
Für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohnerinnen und Bewohner wird eine Gebühr von 75 € pro Jahr erhoben.
Anpassung an die Kostenentwicklung
Die Senatorin oder der Senator für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung kann die Parkgebühren nach § 2 Absatz 1, die Tagespauschale nach § 2 Absatz 3 und die Gebühren für den Bewohnerparkausweis nach § 3 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung der zuständigen städtischen Deputation für Mobilität zur Anpassung an die Kostenentwicklung ändern.“
4. Der bisherige § 3 wird § 5 und wie folgt gefasst:
„§ 5
Parkgebühren in der Stadtgemeinde Bremerhaven
Für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven wird die der Landesregierung zustehende Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen
1. nach § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 des Straßenverkehrsgesetzes für Parkgebühren,
2. nach § 6a Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 6 Satz 2 und 4 des Straßenverkehrsgesetzes für die Benutzung von bei Großveranstaltungen im Interesse der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs eingerichteter gebührenpflichtiger Parkplätze und
3. nach § 6a Absatz 5a Satz 2 und 5 des Straßenverkehrsgesetzes für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
auf die Stadtgemeinde Bremerhaven übertragen.“
5. Der bisherige § 4 wird § 6.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Beschlossen, Bremen den 14. November 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.