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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 22. März 2023 Nr. 29
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Fachschule für Sozialpädagogik
Vom 9. März 2023
Aufgrund des § 33 Absatz 1 in Verbindung mit § 29 Satz 2, des § 40 Absatz 8 und
des § 49 jeweils in Verbindung mit dem § 67 des Bremischen Schulgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 —
223-a-5), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021
(Brem.GBl. S. 913) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik vom 23. Mai 2016
(Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 29. Juni 2022
(Brem.GBl. S. 376) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform zwei Jahre, in gestreckter
Vollzeitform 30 Monate und in der Teilzeitform entsprechend länger.“
2. In § 34 werden die Wörter „am oder“ gestrichen und die Angabe „2020“ wird
durch die Angabe „2022“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Bremen, den 9. März 2023
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen