Bremen

Dritte Verordnung zur Änderung Anerkennungsordnung

Ausfertigungsdatum:
18.01.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 4
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
17 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 18. Januar 2023 Nr. 4 Dritte Verordnung zur Änderung Anerkennungsordnung Vom 16. Januar 2023 Aufgrund des § 114 Satz 1 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339 ― 221-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport verordnet: Artikel 1 § 1 Absatz 1 der Anerkennungsordnung vom 9. September 2010 (Brem.GBl. 2011, S. 230), die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 544) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(1) Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter erhält, wer nach Abschluss des Studiums im Studiengang Soziale Arbeit B.A. an der Hochschule Bremen, an der Hochschule Bremerhaven oder an der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft GmbH seine berufliche Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum nachgewiesen hat.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 16. Januar 2023 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.