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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 18. Januar 2023 Nr. 4
Dritte Verordnung zur Änderung Anerkennungsordnung
Vom 16. Januar 2023
Aufgrund des § 114 Satz 1 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339 ― 221-a-1), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159) geändert
worden ist, wird im Einvernehmen mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen,
Integration und Sport verordnet:
Artikel 1
§ 1 Absatz 1 der Anerkennungsordnung vom 9. September 2010 (Brem.GBl.
2011, S. 230), die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 544)
geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(1) Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter erhält, wer
nach Abschluss des Studiums im Studiengang Soziale Arbeit B.A. an der Hochschule
Bremen, an der Hochschule Bremerhaven oder an der APOLLON Hochschule der
Gesundheitswirtschaft GmbH seine berufliche Eignung in einem einjährigen
Berufspraktikum nachgewiesen hat.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 16. Januar 2023
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen