Bremen

Dreizehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung)

Ausfertigungsdatum:
27.02.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 10
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
31 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 27. Februar 2024 Nr. 10 Dreizehntes Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) Vom 8. Februar 2024 Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 16. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 945) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie folgt geändert: Die Gebührenziffern 3 bis 401.1 erhalten folgende Fassung: „Euro je Einsatz 3 Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal einschließlich aller Leistungen der medizinischen Erstversorgung) 300 Pauschalgebühr 735,00 4 Rettungsdienst (Notfall- und Krankentransport) 400 Notfallrettung Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes einschließlich der stadtbremischen Häfen und des AMEOS Klinikums Seepark, Geestland 530,00 401 Qualifizierter Krankentransport Nr. 10 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. Februar 2024 32 401.1 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebiets ein- 120,00“ schließlich der stadtbremischen Häfen und Krankenhaus AMEOS Klinikum Seepark, Geestland Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. März 2024 in Kraft. Bremerhaven, den 8. Februar 2024 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.