Bremische Verordnung für die Teilnahme und Ausgestaltung der Erprobung des Online-Zivilverfahrens
- Ausfertigungsdatum:
- 16.04.2026
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2026 Nr. 43
Eingangsformel
Teilnahme an Erprobung
Das Amtsgericht Bremen nimmt an der Erprobung des Online-Verfahrens nach den §§ 1122 bis 1134 der Zivilprozessordnung teil.
Zeitpunkt der Einführung
Das Online-Verfahren mittels digitaler Klageeinreichung nach § 1124 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Zivilprozessordnung wird bei dem Amtsgericht Bremen ab dem 15. April 2026 eingeführt.
Zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen
Dem Amtsgericht Bremen wird die Zuständigkeit für die nach den §§ 1122 bis 1134 der Zivilprozessordnung durchzuführenden Online-Verfahren für die Bezirke der Amtsgerichte Bremerhaven und Bremen-Blumenthal zugewiesen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, 16. April 2026
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.