Bremen

Berichtigung Gemeingebrauch

Ausfertigungsdatum:
05.06.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 35 Berichtigung Gemeingebrauch
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
235 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 7. Juni 2013 Nr. 35 Berichtigung der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135) Die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In § 3 Absatz 2 ist der zweite Spiegelstrich wie folgt zu ändern: - von Weser-km 23,8 bis Weser-km 27,8 und von Weser-km 62,0 bis Weser- km 65,5 am rechten Weserufer. 2. In § 3 Absatz 3 Satz 1 ist das Wort "gilt" in das Wort "gelten" zu ändern. Bremen, den 31. Mai 2013 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Obere Wasserbehörde - Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.