Bremen

Berichtigung des Ortsgesetzes zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter

Ausfertigungsdatum:
23.06.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 55 Berichtigung GBl 47
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
325 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 24. Juni 2016 Nr. 55 Berichtigung des Ortsgesetzes zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter Vom 23. Juni 2016 Das Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 31. Mai 2016 (Brem.GBl. S. 236) ist wie folgt zu berichtigen: Artikel 1 ist wie folgt zu ändern: 1. In Nummer 1 ist die den Wörtern „§ 35 wird wie folgt geändert:“ vorangestellte Angabe „1.“ zu streichen. 2. In Nummer 2 ist die dem Wortlaut vorangestellte Angabe „2.“ zu streichen; der Wortlaut ist in Buchstabe b dem neuen § 35 Absatz 5 anzufügen. Bremen, den 21. Juni 2016 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.