Bremen

Berichtigung des Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen

Ausfertigungsdatum:
27.06.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 68
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
287 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 27. Juni 2017 Nr. 68 Berichtigung des Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen Vom 20. Juni 2017 Das Ortsgesetz zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16. Mai 2016 (Brem.GBl. S. 204) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 der Anlage zu § 1 ist nach der Gebührenziffer 00.12.01 folgende Gebührenziffer 00.13 einzufügen: „Anlage (zu § 1) Gebührenziffer Gebührenverzeichnis zu § 1 Euro Für Gräber in bevorzugter Lage der Gebührenziffer 00.09.01 bis 00.12 erhöhen sich die Gebühren um 00.13 50 Prozent. Diese Gräber sind aus einem bei der Friedhofsverwaltung einzusehenden Belegungsplan ersichtlich. Bremen, den 20. Juni 2017 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.