Bremen

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum:
29.12.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 130
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
644 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 29. Dezember 2023 Nr. 130 Berichtigung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 607) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 5 Absatz 1 ist das Datum „1. Januar 2023“ durch „1. Januar 2024“ zu ersetzen. Bremen, den 28. Dezember 2023 Der Senator für Finanzen Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.