Bremen

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
27.07.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 79
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
795 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 27. Juli 2020 Nr. 79 Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes Vom 24. Juli 2020 Das Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 789) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen: „a) In Abschnitt „Besoldungsgruppe A 7“ werden die Fußnote „4“ bei den Amtsbezeichnungen „Obersekretärin“ und „Obersekretär“ und die Fußnote „5“ bei den Amtsbezeichnungen „Oberwerkmeisterin“ und „Oberwerkmeister“ gestrichen.“ Bremen, den 24. Juli 2020 Bremische Bürgerschaft Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.