Bremen

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Ausbildungsgesetzes für Lehrämter

Ausfertigungsdatum:
13.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 53
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
258 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 13. Mai 2019 Nr. 53 Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Ausbildungsgesetzes für Lehrämter Vom 2. Mai 2019 Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Ausbildungsgesetzes für Lehrämter vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 52) ist wie folgt zu berichtigen: Der Nummer 1 ist folgende Nummer 0 voranzustellen: „0. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 6a wie folgt gefasst: ‚§ 6a Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften‘.“ Bremen, den 2. Mai 2019 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.