Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 77

Ausfertigungsdatum:
12.07.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 85
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
624 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 12. Juli 2025 Nr. 85 Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 77 Die Erste Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studien- akkreditierung vom 30. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 574) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Der Änderungsbefehl in Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird gestrichen. 2. Der Änderungsbefehl in Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a wird durch den folgenden Änderungsbefehl ersetzt: „a) In der Überschrift wird nach der Angabe ‚Qualitätsmanagementkonzepts‘ die Angabe ‚von systemakkreditierten Hochschulen‘ angefügt.“ Bremen, 11. Juli 2025 Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.