Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 13

Ausfertigungsdatum:
01.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 41
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
396 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 1. Mai 2025 Nr. 41 Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 13 Das Gesetzblatt Nummer 13 mit dem Vierzehnten Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenord- nung) vom 30. Januar 2025 (Brem.GBl. S.32), verkündet am 21. Februar 2025, ist wie folgt zu berichtigen: Artikel 1 wird zwecks Korrektur durch die nachfolgende Fassung ersetzt: „Artikel 1 Die Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkosten- ordnung) vom 16. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 394), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 8. Februar 2024 (Brem.GBl. S. 31) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die Anlage zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 der Feuerwehrkostenordnung wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenziffern 3 bis 400 erhalten folgende Fassung: „Euro je Einsatz 3 Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug mit ärztlichem Personal ein- schließlich aller Leistungen der medizinischen Erstversor- gung) 300 Pauschalgebühr 992,00 4 Rettungsdienst (Notfall- und Krankentransport) 400 Notfallrettung Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes ein- 671,00" schließlich der stadtbremischen Häfen und des AMEOS Kli- nikums Seepark, Geestland Nr. 41 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Mai 2025 397 2. Nach der Gebührenziffer 504 wird folgende Gebührenziffer 505 eingefügt: „505 Tragehilfe für den Rettungsdienst (ausschließliche Leistung 130,00““ körperlicher Unterstützung durch Bedienstete der Feuer- wehr Bremerhaven; Bei dem Einsatz technischer Großge- räte bzw. -fahrzeuge bleibt es bei der Abrechnung nach Auf- wand gemäß § 3 Absatz 1) Bremerhaven, 24. April 2025 Magistrat der Stadt Bremerhaven Grantz Oberbürgermeister Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.