Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 95

Ausfertigungsdatum:
11.09.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 97
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
673 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 11. September 2025 Nr. 97 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 95 Das Gesetzblatt „Entwurf eines Verwaltungsverfahrenseffektivierungsgesetzes“, verkündet am 4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663), ist wie folgt zu berichtigen: 1. Der Titel des Gesetzblattes lautet „Verwaltungsverfahrenseffektivierungsgesetz“. 2. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 1 werden die beiden Platzhalter durch „4. September 2025“ ersetzt. 3. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 2 werden unter § 8 der erste Platzhalter durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch „5. September 2025“ ersetzt. 4. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 3 werden unter der Nummerierung b) der erste Platzhalter durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch „5. September 2025“ersetzt. 5. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 4 werden unter § 13 der erste Platzhalter durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch „5. September 2025“ ersetzt. 6. Im 3. Änderungsbefehl des Artikels 5 werden unter § 49a der erste Platzhalter durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch „5. September 2025“ ersetzt. Bremen, 10. September 2025 Senatskanzlei Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.