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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 11. September 2025 Nr. 97
Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 95
Das Gesetzblatt „Entwurf eines Verwaltungsverfahrenseffektivierungsgesetzes“,
verkündet am 4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663), ist wie folgt zu berichtigen:
1. Der Titel des Gesetzblattes lautet „Verwaltungsverfahrenseffektivierungsgesetz“.
2. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 1 werden die beiden Platzhalter durch
„4. September 2025“ ersetzt.
3. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 2 werden unter § 8 der erste Platzhalter
durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch
„5. September 2025“ ersetzt.
4. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 3 werden unter der Nummerierung b) der
erste Platzhalter durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite
Platzhalter durch „5. September 2025“ersetzt.
5. Im 2. Änderungsbefehl des Artikels 4 werden unter § 13 der erste Platzhalter
durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch
„5. September 2025“ ersetzt.
6. Im 3. Änderungsbefehl des Artikels 5 werden unter § 49a der erste Platzhalter
durch „4. September 2025 (Brem.GBl. S. 663)“ und der zweite Platzhalter durch
„5. September 2025“ ersetzt.
Bremen, 10. September 2025
Senatskanzlei
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen