Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 2

Ausfertigungsdatum:
10.01.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 3
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
5 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 10. Januar 2022 Nr. 3 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 2 Das Gesetzblatt Nr. 2, verkündet am 7. Januar 2022, ist wie folgt zu berichtigen: In der Kopfzeile der ersten Seite ist nach den Wörtern „Verkündet am 7. Januar“ die Jahreszahl „2022“ zu ergänzen. Bremen, den 10. Januar 2022 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.