Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 158

Ausfertigungsdatum:
24.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 166
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1491 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 24. Dezember 2025 Nr. 166 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 158 Das Gesetzblatt „Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Bußgeldstellen der Ordnungsämter im Land Bremen (eAkten-Übergangsverordnung)“, verkündet am 19. Dezember 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 1426), ist wie folgt zu berichtigen: Im Einleitungssatz wird die Datumsangabe „17. Dezember 2025“ durch „16. Dezember 2025“ ersetzt. Bremen, 23. Dezember 2025 Senatskanzlei Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.