Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 140

Ausfertigungsdatum:
13.01.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 4 Berichtigung Nr. 140
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
4 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 14. Januar 2016 Nr. 4 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 140 Das Gesetzblatt Nr. 140, verkündet am 18. Dezember 2015, ist wie folgt zu berichtigen: Die Seitenzahl des Gesetzblattes „622“ ist durch die Seitenzahl „621a“ zu ersetzen. Bremen, den 12. Januar 2016 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.