Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 116

Ausfertigungsdatum:
15.11.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 117
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
713 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 15. November 2021 Nr. 117 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 116 Das Gesetzblatt Nr. 116 (Brem.GBl. S. 712) vom 12. November 2021 mit der Zweite Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist wie folgt zu berichtigen: Auf der ersten Seite ist im Kopf die Seitenzahl „500“ durch „712“ zu ersetzen. Bremen, den 12. November 2021 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.