Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 116

Ausfertigungsdatum:
04.12.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 121
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
695 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 4. Dezember 2019 Nr. 121 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 116 Das Gesetzblatt Nr. 116, verkündet am 2. Dezember 2019, ist wie folgt zu berichtigen: Die Seitenzahl des Gesetzblattes „677“ ist durch die Seitenzahl „676a“ zu ersetzen. Bremen, den 3. Dezember 2019 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.