Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Bremische Verordnung über die staatliche Anerkennung von im Ausland erworbener reglementierter Sozialberufe (BremSobAnV)

Ausfertigungsdatum:
24.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 54
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
466 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 24. Mai 2025 Nr. 54 Berichtigung des Gesetzblattes Bremische Verordnung über die staatliche Anerkennung von im Ausland erworbener reglementierter Sozialberufe (BremSobAnV) Das Gesetzblatt Nummer 44 mit der „Bremischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von im Ausland erworbener reglementierter Sozialberufe (BremSobAnV)“ (Brem.GBl. S. 403), verkündet am 8. Mai 2025, ist wie folgt zu berichtigen: 1. Nach der Überschrift wird das Datum „11. März 2025“ durch das Datum „2. Mai 2025“ ersetzt. 2. Das am Ende der Verkündung stehende Datum „11. März 2025“ ist durch das Datum „2. Mai 2025“ zu ersetzen. Bremen, 23. Mai 2025 Senatskanzlei Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.