Bremen

Berichtigung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Ausfertigungsdatum:
15.04.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 31
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
138 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 15. April 2024 Nr. 31 Berichtigung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Das Erste Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 5. April 2024 (Brem.GBl. S. 126) ist wie folgt zu berichtigen: Im Einleitungssatz nach dem ersten Komma ist das Wort „Stadtbürgerschaft“ durch „Bürgerschaft“ zu ersetzen. Bremen, den 8. April 2024 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.