Bremen

Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Ausfertigungsdatum:
16.11.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 118
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
714 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 16. November 2021 Nr. 118 Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Vom 15. November 2021 Die Zweite Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 9. November 2021 (Brem.GBl. S. 712) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 2 ist die Angabe „13. Dezember 2022“ durch die Angabe „13. Dezember 2021“ zu ersetzen. Bremen, den 15. November 2021 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.