Bremen

Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung

Ausfertigungsdatum:
06.03.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 20
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
95 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 6. März 2026 Nr. 20 Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung Die Zweite Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studien- akkreditierung vom 26. Februar 2026 (Brem.GBl. S. 94) ist wie folgt zu berichtigen: Artikel 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt: „1. Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 2 eingefügt: „(2) Sofern auf der Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule auch Bewertungen von Lehramtsstudiengängen vorgenommen werden, gelten die Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse gemäß § 25 Absatz 1 Sätze 3 und 4 entsprechend.“ Bremen, 5. März 2026 Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.