Bremen

Berichtigung der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen

Ausfertigungsdatum:
02.08.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 66 Ber_GemeingebrauchsVO
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
432 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 3. August 2016 Nr. 66 Berichtigung der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen Die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135, 235 — 2180-a-4) ist wie folgt zu berichtigen: In § 3 Absatz 2 ist bei beiden Spiegelstrichen jeweils die Angabe „Weser-km“ durch die Angabe „Unterweser-km“ zu ersetzen. Bremen, den 13. Juni 2016 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.