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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 21. März 2024 Nr. 19
Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 5. September 2023
(Brem.GBl. S. 502) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 wird in § 1 der Wortlaut Absatz 1 und folgender Absatz 2 ist anzufügen:
„(2) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind
die Gewerbeaufsichtsämter, soweit sie für die Verfolgung und Ahndung der Zuwider-
handlung gegen die den Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens als solchen
treffenden Pflichten zuständig sind.“
Bremen, den 20. März 2024
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen