Bremen

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Ausfertigungsdatum:
21.03.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 19
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
96 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 21. März 2024 Nr. 19 Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 5. September 2023 (Brem.GBl. S. 502) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 wird in § 1 der Wortlaut Absatz 1 und folgender Absatz 2 ist anzufügen: „(2) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Gewerbeaufsichtsämter, soweit sie für die Verfolgung und Ahndung der Zuwider- handlung gegen die den Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens als solchen treffenden Pflichten zuständig sind.“ Bremen, den 20. März 2024 Die Senatorin für Justiz und Verfassung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.