Bremen

Berichtigung der Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen

Ausfertigungsdatum:
07.03.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 13
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
43 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 7. März 2024 Nr. 13 Berichtigung der Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen Die Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungs- dienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen vom 20. Februar 2024 (Brem.GBl. S. 33), ist wie folgt zu berichtigen: § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die in Absatz 1 festgelegte Anzahl der Ausbildungsplätze, entscheidet der Senat über eine Ausweitung.“ b) Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. c) Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4. d) Der bisherige Absatz 4 zu Absatz 5. Bremen, den 5. März 2024 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.