Bremen

Berichtigung der Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen

Ausfertigungsdatum:
08.03.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 20
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
142 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 8. März 2022 Nr. 20 Berichtigung der Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen Die Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungs- dienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikation im Lande Bremen vom 16. Februar 2022 (Brem.GBl. S.90) ist wie folgt zu berichtigen: In § 4 Absatz 2 ist die Angabe „Verordnung über die Festlegung der Zulassungs- zahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 14. September 2021 (Brem.GBl. S. 53)" durch die Angabe „Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehr- ämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramts- bezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehr- kräfteberufsqualifikation im Lande Bremen vom 8. September 2021 (GBl. S. 646)" zu ersetzen. Bremen, den 2. März 2022 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.