Bremen

Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeits-

Ausfertigungsdatum:
02.12.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 120 Bek_Zuständigkeit_Aufenthaltsangelegenheiten
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

und bestimmten Aufenthaltsangelegenheiten Vom 29. November 2016 Der Senat bestimmt:
§ 1

Staatsangehörigkeitsbehörde, Einbürgerungsbehörde und zuständige Behörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Migrationsamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

§ 2

Die Änderung von Anschriften auf elektronischen Aufenthaltstiteln sowie deren elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen auch durch die Meldebehörde.

§ 3

(1) Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 22. April 2008 (Brem.ABl. S. 269) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 29. November 2016

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.