Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeits-
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.2016
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2016 Nr. 120 Bek_Zuständigkeit_Aufenthaltsangelegenheiten
Eingangsformel
Staatsangehörigkeitsbehörde, Einbürgerungsbehörde und zuständige Behörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Migrationsamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
Die Änderung von Anschriften auf elektronischen Aufenthaltstiteln sowie deren elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen auch durch die Meldebehörde.
(1) Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 22. April 2008 (Brem.ABl. S. 269) außer Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 29. November 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.