Bremen

Bekanntmachung über die Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen

Ausfertigungsdatum:
27.07.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 65 IKT Vereinbarung Personenauskunftsstelle
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
431 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 28. Juli 2016 Nr. 65 Bekanntmachung über die Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen Gemäß Artikel 2 des Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. S. 326) wird bekannt gemacht, dass die oben genannte Vereinbarung gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 am 29. Juni 2016 in Kraft getreten ist. Bremen, den 27. Juli 2016 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.