Bremen

Bekanntmachung über die Aufhebung der Befristung der Experimentierklausel in § 10a Absatz 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag)

Ausfertigungsdatum:
31.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 77
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
440 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 31. Mai 2019 Nr. 77 Bekanntmachung über die Aufhebung der Befristung der Experimentierklausel in § 10a Absatz 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag) Nach § 35 Absatz 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaats- vertrag) kann die Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen die Befristung der Experimentierklausel in § 10a Absatz 1 des Glücksspielstaats- vertrages aufheben. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Umlaufverfahren, welches am 18. April 2019 abgeschlossen wurde, einstimmig den Beschluss gefasst, die Befristung der Experimentierklausel in § 10a Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages aufzuheben. Bremen, den 23. Mai 2018 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.