Bremen

Bekanntmachung über die Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft

Ausfertigungsdatum:
12.06.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 79 Anpassung Entschädigung Abgeordnete
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
371 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 15. Juni 2015 Nr. 79 Bekanntmachung über die Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft Vom 8. Juni 2015 Auf Grund von § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes (BremAbgG) vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2013 (Brem.GBl. S. 288) in der seit dem 1. Februar 2012 geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gemacht: 1. Nach § 6 Satz 3 des Abgeordnetengesetzes hat das Statistische Landesamt die für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen gewogene Maßzahl der Einkommens- und Kostenentwicklung mitzuteilen. Die Entschädigung der Abgeordneten verändert sich entsprechend dieser ermittelten Maßzahl. 2. In der Mitteilung des Statistischen Landesamtes werden, wobei die Verände- rungen zwischen Juli 2013 und Juli 2014 heranzuziehen sind, die gewogene Maß- zahl der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft im Land Bremen mit einem Anteil von einem Drittel und die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für das Land Bremen mit einem Anteil von zwei Dritteln, beziffert. Die ermittelte Maßzahl beträgt 0,8 %. 3. Demnach betragen ab 1. Juli 2015 - die Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Absatz 1 BremAbgG 4 884,47 Euro - der Beitrag zur Pflegeversicherung gemäß § 5 Absatz 3 BremAgG 7,27 Euro - die Altersversorgungsentschädigung gemäß § 12 Absatz 2 BremAbgG 779,44 Euro - die Messzahl der Altersentschädigung nach altem Recht gemäß § 55a Absatz 6 BremAbgG 2 650,08 Euro, - die Aufwandsentschädigung gemäß § 5 Ortsgesetz über die nicht der Bürger- schaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft 732, 67 Euro. Bremen, den 8. Juni 2015 Der Präsident der Bremischen Bürgerschaft Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.