Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz“

Ausfertigungsdatum:
17.10.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 110
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
611 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 17. Oktober 2019 Nr. 110 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz“ Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (Brem.GBl. S. 141) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Bremen, den 11. Oktober 2019 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.