Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über datenschutzrechtliche Anpassungen am "Dataport-Staatsvertrag" zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt

Ausfertigungsdatum:
31.08.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 92
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
880 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 31. August 2020 Nr. 92 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über datenschutzrechtliche Anpassungen am "Dataport-Staatsvertrag" zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum vierten Staatsvertrag zur Änderung des Dataport-Staatsvertrages vom 31. März 2020 (Brem.GBl. S. 193) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 mit Wirkung vom 24. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Bremen, den 25. August 2020 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.