Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne

Ausfertigungsdatum:
20.01.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 7
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
26 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 20. Januar 2021 Nr. 7 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne vom 17. November 2020 (Brem.GBl. S. 1710) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag gemäß seinem § 7 Absatz 2 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Bremen, den 14. Januar 2021 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.