Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen

Ausfertigungsdatum:
05.06.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 48
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
252 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 5. Juni 2018 Nr. 48 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen- Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Nieder- sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begrün- dung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen (Brem.GBl. S. 703) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. Juni 2018 in Kraft getreten ist. Bremen, den 28. Mai 2018 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.