Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer

Ausfertigungsdatum:
09.08.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 70 IKT SV Telekommunikation Polizeien
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
475 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 10. August 2016 Nr. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Einrich- tung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Tele- kommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küsten- länder vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. S. 336) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag gemäß Artikel 11 Absatz 2 am 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Bremen, den 9. August 2016 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.