Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Ausfertigungsdatum:
03.02.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 4
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 3. Februar 2020 Nr. 4 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union Vom 30. Januar 2020 Nach § 2 Satz 3 des Bremischen Brexit-Übergangsgesetzes vom 29. Januar 2019 (Brem.GBl. S. 24) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem § 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Bremen, den 30. Januar 2020 Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.